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Beschwerdeverfahren des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes der Klinikum Darmstadt GmbH
Willkommen beim internen Beschwerdeverfahren des Lieferkettensorfaltspflichtengesetzes ("Lieferkettengesetz" oder "LkSG") der Klinikum Darmstadt GmbH. Mit unserem Beschwerdeverfahren kommen wir unseren Sorgfaltspflichten nach dem LkSG nach.
Gemäß §§ 8 und 9 des LkSG müssen wir über ein Beschwerdeverfahren verfügen, über das interne und externe Personen uns auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette hinweisen können.
Von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von unseren Geschäftspartnern erwarten wir daher ein verantwortungsbewusstes und verlässliches Handeln. Gesetzliche Bestimmungen, verbindliche Regelungen, Richtlinien und Verträge müssen eingehalten werden. Hierzu bitten wir um Ihre Mithilfe!
Wir bitten alle Personen, die im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette unseres Unternehmens potenziell von Menschenrechts- oder Umweltverletzungen betroffen sind, entsprechende Beobachtungen an uns zu melden.
Haben Sie zum Beispiel Verstöße gegen Umweltschutzbestimmungen oder Menschenrechtsverletzungen festgestellt? Nutzen Sie die Möglichkeit der Meldung über dieses Beschwerdeverfahren und teilen Sie uns Ihre Informationen mit. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt.
Dieses Beschwerdeverfahren ist Teil unseres Compliance-Managements und dient dazu, Hinweise auf Verstöße bei der Klinikum Darmstadt GmbH – auch anonym – melden zu können.
Ihre Hinweise sind wichtig, um Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken. Das Beschwerdeverfahren darf jedoch nicht dazu verwendet werden, bewusst falsche bzw. verleumderische Hinweise oder Informationen abzugeben. Bitte nutzen Sie das System daher verantwortungsbewusst.
Insgesamt bietet uns das Beschwerdeverfahren die Möglichkeit, Feedback zur Wirksamkeit unseres Risikomanagements sowie einzelner Sorgfaltsprozesse zu erhalten.
Wenn Sie anonym bleiben und dennoch zur Aufklärung des Vorfalls beitragen möchten, gibt es die Möglichkeit der einfachen Einrichtung eines geschützten „Postkastens“. Über diesen elektronischen Postkasten können wir Ihnen Rückfragen stellen. Auf diese Weise können Sie auch ohne Angabe Ihres Namens helfen, den Vorfall aufzuklären.
Wir sind für jeden Hinweis dankbar.
Es können sämtliche Verstöße gegen Umweltschutzverstöße oder Menschenrechte gemeldet werden.
Was passiert nach dem Eingang eines Hinweises?
1. Eingang der Beschwerde oder des Hinweises
2. Prüfung der Beschwerde oder des Hinweises
3. Klärung des Sachverhalts
4. Erarbeitung einer Lösung mit der hinweisgebenden Person
5. Abhilfemaßnahmen
6. Überprüfung und Abschluss
7. Wirksamkeitsüberprüfung
Für die Aufnahme und die Bearbeitung eingehender Beschwerden und Hinweise haben wir den spezialisierten Dienstleister Hinweisgeberexperte beauftragt. Hinweisgeberexperte steht Ihnen zur Verfügung für Beschwerden zu Menschenrechts- oder Umweltverletzungen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Unsere weiteren Meldekanäle
Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
- Das System ist wie ein Schließfach, von zwei Seiten zugänglich.
- Ihre Angaben und Dateien werden verschlüsselt übermittelt.
- Wir erheben und erhalten keinerlei Daten zu Ihrer Identifizierung.
- Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich.